Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Alle von uns direkt oder unseren Vertretern
und Reisenden gemachten Angebote sind freibleibend. Wir übernehmen Verpflichtungen
nur durch unsere Auftragsbestätigung und nur nach Maßgabe unserer
Verkaufs- und Lieferungs-Bedingungen. Abweichende Bedingungen und mündliche
Absprachen – auch mit Reisenden und Vertretern – bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Bei späteren
erneuten Auftragserteilungen gelten diese als Anerkennung unserer Bedingungen,
wenn nicht auch schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bestätigungen
haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Unterschrift der Geschäftsleitung
oder der Unterschrift eines Prokuristen versehen sind.
2. Lieferung erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschl. Verpackung und evtl.
Versicherung; das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von
unserem Lieferwerk übersandt
wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur
annähernd und unverbindlich. Bei Lieferungsschwierigkeiten unserer Vorlieferanten
verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, bei deren Lieferungsunmöglichkeit
sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Das gleiche gilt, wenn
infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik,
Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder –bewirtschaftung u dgl.)
Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
3. Die gelieferte Ware ist vom Käufer
unverzüglich zu untersuchen.
Beanstandungen müssen uns (nicht dem Vertreter oder Reisenden) sofort
mitgeteilt und die Waren zu unserer Nachprüfung bereitgehalten werden. § 377
HGB findet auch bei Nichtkaufleuten Anwendung. Nach Ablauf von 14 Tagen seit
Lieferung können keinerlei Rechte auf Grund von Mängel, Fehlmengen,
Abweichungen vom Muster und dergleichen mehr geltend gemacht werden. Das gleiche
gilt, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiterverkauft wird. Bei versteckten
Mängeln beträgt die Ausschlussfrist zwei Monate. Als versteckte Mängel
sind nur solche anzusehen, die auch bei sorgfältigster, fachmännischer
Untersuchung der Ware unmöglich entdeckt werden konnten. Mängelrügen
entbinden nicht von der Innehaltung der Zahlungsverpflichtung. Kleine Abweichungen
der Lieferung, insbesondere solche in der Zahl und dem Maß berechtigen
nur zu Beanstandungen, wenn sie den vorgesehenen Gebrauchszweck der Lieferung
wesentlich beeinträchtigen. Im übrigen haften wir nicht dafür,
dass sich die Ware für die speziellen Verwendungszwecke des Käufers
eignen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Beseitigung der Mängel
durch uns oder unseren Beauftragten kostenlos, oder nach unserer Wahl Umtausch
der gelieferten Ware, soweit dieselbe Mängel aufweist. Ansprüche
auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.
4. Zahlungen
haben, wenn nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist
in bar oder Scheck zu erfolgen. Barzahlung kann nur meine Hauptkasse entgegennehmen.
Ist Zahlung bei Ablieferung der Ware vereinbart, so hat unser Beauftragter
eine von uns ausgestellte Vollmacht vorzuweisen. Schecks und Wechsel werden
nur zahlungshalber angenommen. Diskont zu unseren Banksätzen zu Lasen
des Zahlenden. Zum Rücktritt
vom Vertrage sind wir berechtigt, wenn der Käufer unwahre Angaben über
seine persönlichen Verhältnisse oder seine Kreditwürdigkeit
gemacht hat, oder wenn uns Nachrichten erreichen, die Zweifel in die Zahlungsfähigkeit
des Käufers begründen. Für die Zahlungsfrist ist die entsprechende
Angabe auf der Auftragsbestätigung hilfweise der Rechnung maßgebend.
Fehlt eine solche, sind die Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum zu regulieren.
Im Falle der Verteuerung der Ware, z. B. wegen Erhöhung der Preise unserer
Vorlieferanten, Lohnerhöhungen, behördlicher Maßnahmen, Währungsänderungen
oder dergleichen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend
zu erhöhen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so hat der Käufer
das Recht, binnen einer Woche seit Kenntniserlangung unserer Preiserhöhung
vom Vertrag zurückzutreten; dieser Rücktritt wird hinfällig,
falls wir uns binnen einer weiteren Woche bereit erklären, zum alten Preis
zu liefern. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug,
so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Regulierung der fälligen
Verbindlichkeiten des Käufers zurückzuhalten.
5. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer mein Eigentum.
Ein Eigentumerwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Be-
oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt
durch den Käufer für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer
Sicherung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten,
und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie
an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung
dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften
Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt , dass die Kaufpreisforderung
aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Der Käufer ist zur Einziehung
der Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die uns
abgetretenen Forderungen selbst einzubeziehen, und ist der Käufer verpflichtet,
uns alle hierzu notwendigen Auskünfte zu geben. Bei Zugriffen, insbesondere
Pfändungen anderer Gläubiger auf die in unserem Eigentum stehenden
Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer
zur Vermeidung seiner Schadenersatzpflicht uns sofort die notwendigen Nachrichten
zu geben damit wir unsere Rechte bewahren können. Nach völliger Befriedigung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällt die Vorbehaltsware
ein das Eigentum des Käufers und fallen die uns abgetretenen Forderungen
an den Käufer zurück, ohne dass es einer besonderen Übertragung
bedarf.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
Durchgeführte
Reparaturen sind sofort nachzuprüfen. Spätere Reklamationen können
nicht anerkannt werden. Bei Bestellung von Leihpaletten gelten unsere Mietsätze.
Reparaturrechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar.