Um der wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gemäss den
IPPC - bzw. den Sirexschutzverordnungen nachzukommen, haben wir zum Beginn des
Jahres 2004 eine Holztrocknungsanlage beschafft. Diese erlaubt die thermische
Behandlung von ca. 50.000 Paletten im Monat.
Hierfür sind wir vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg unter
Nr. DE BW-49-1-1-036 emächtigt, erstellen auch die erforderlichen Herstellerzertifikate
im Sinne der IPPC-Vorschriften für neue und rekonditionierte Paletten.
Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation
der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre
Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz
erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur
von 56 C über mindestens 30 Minuten oder eine Begasung mit Methylbromid.
Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit
einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes
und geschütztes Logo enthält (siehe Logo). Holzwerkstoffe unterliegen
in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen.
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