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über unsISPM 15 - IPPC-Behandlung

Um der wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gemäss den IPPC - bzw. den Sirexschutzverordnungen nachzukommen, haben wir zum Beginn des Jahres 2004 eine Holztrocknungsanlage beschafft. Diese erlaubt die thermische Behandlung von ca. 50.000 Paletten im Monat.

Hierfür sind wir vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg unter Nr. DE BW-49-1-1-036 emächtigt, erstellen auch die erforderlichen Herstellerzertifikate im Sinne der IPPC-Vorschriften für neue und rekonditionierte Paletten.

Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 C über mindestens 30 Minuten oder eine Begasung mit Methylbromid. Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes und geschütztes Logo enthält (siehe Logo). Holzwerkstoffe unterliegen in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen.

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